Di, 26.02.2019
Die neue Landesbauordnung NRW
12.02.2019
Energieeinsparverordnung 2014
19.02.2019
Grundlagenseminar Bauvertragsrecht
20.02.2019
Was ist ein staatlich anerkannter Sachverständiger?
Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz übernehmen mit ihrer Anerkennung eine wichtige Aufgabe für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie arbeiten privatrechtlich im Namen der Bauherrin oder des Bauherren und übernehmen Aufgaben, die früher ausschließlich von Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen wurden. Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes, die ein saSV aufgestellt hat, müssen nicht mehr von einer anderen Person oder Stelle geprüft werden. Der staatlich anerkannte Sachverständige, der die Bescheinigung über die Aufstellung oder Prüfung des Wärmeschutznachweises ausstellt, muss derselbe sein, der auch die stichtprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung durchführt und hierüber die zweite Bescheinigung ausstellt (§2 Absatz 2 EnEV-UVO). Die Beauftragung muss durch den Bauherren erfolgen.
Wie ist der passende saSV für Schall- und Wärmeschutz zu finden?
Hier erhält man eine tagesaktuelle Beraterliste unserer Kammermitglieder oder man nutzt die komfortable und umfassende Ingenieursuche.
Mit diesem Formular können Sie nach einem staatlich anerkannte Sachverständige (saSV) suchen. Präzisieren Sie Ihre Suche mit Angaben zu Name, PLZ und Ort.
Ihre Ansprechpartner
Karin Muth
Tel. 0211/13067-128, E-Mail: muth@ikbaunrw.de
Dipl.-Ing. Jessica Zothe
Tel. 0211/13067-120, E-Mail: zothe@ikbaunrw.de
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