Energieeinsparverordnung (EnEV) / Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Update

 

Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gibt den Nachweisführenden, Planenden und Ausführenden sehr umfangreiche Berechnungs- und Planungsgänge vor. Dies gilt umso mehr seit dem 1. Januar 2016. Von diesem Zeitpunkt an sind Verschärfungen in Bezug auf die zulässigen Höchstwerte von 20 bis 25 Prozent in Kraft getreten.

Einigkeit herrscht in der Fachwelt darüber, dass die neuen Anforderungen nicht (allein) durch eine weitere Erhöhung von Dämmstoffdicken erfüllt werden können. Vielmehr wird es zukünftig immer mehr darauf ankommen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Dämmqualität der Gebäudehülle und der für die Wärmeversorgung eingesetzten Haustechnik zu finden.

Im Seminar sollen zukunftsorientierte Lösungswege aufgezeigt werden, wie die Dämmung und - insbesondere - die Versorgungstechnik nach EnEV 2016 gestaltet werden muss. Ergänzend wird auch auf die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) eingegangen. Entsprechend diesem Gesetz ist auch weiterhin bei jedem Neubau die Nutzung eines gewissen Anteils an regenerativer Energie nachzuweisen.

Themen                                                                                                                           

Passiv wirkende Planungsspielräume:

  • Darstellung erforderlicher Dämmqualitäten am Beispiel von Regelquerschnitten
  • Das Instrument der Wärmebrückenberechnung
  • Anforderungen an die Luftdichtheit
  • Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz
  • Anforderungen an die Wohnungslüftung nach DIN 1946-6

Aktiv wirkende Planungsspielräume:

  • Öl und Gas ohne Zukunft?
  • Regenerative Möglichkeiten mit Wärmepumpe oder Pelletkessel
  • Die zukünftige Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung
  • Solarthermie zukünftig auch für die Beheizung?
  • Wie hilft die Photovoltaik bei der Nachweisführung?

Anhand von Beispielen soll eine Bewertung der verschiedenen Planungsspielräume vorgenommen werden. Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmern den kreativen Umgang mit den verschärften Anforderungen des GEG aufzuzeigen.

Ergänzend sollen im Seminar Fragestellungen zum GEG in Bezug auf den Gebäudebestand, wo es zu keiner Verschärfung der zulässigen Höchstwerte kommt, behandelt werden. Hier stellt sich immer wieder die Frage, in welchen Fällen die Anforderungen des GEG überhaupt greifen.

Teilnehmer                                                                                                                         
saSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

10.09.2020
10:00-17:30

Soest
Seminarnummer 50875

Referent
Dr.-Ing. Jörg Albert
Beratender Ingenieur, saSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuvSV für Bewertung der energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Ingenieur- & Sachverständigenbüro Dr. Albert, Duisburg

maximal 39 Personen

130,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
230,00 € Nichtmitglieder
110,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
saSV für Schall- und Wärmeschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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